Waschzettel - Begriffserklärung im Lexikon
Beipackzettel in Medikamenten-Verpackungen.
Der Gesetzgeber hat die Hersteller von Arzneimitteln verpflichtet, dem jeweiligem Medikament eine Gebrauchsinformation beizulegen. Der Sinn einer solchen Information dient der korrekten Anwendung der Fertigarzneimittel. Synonym verwendete Bezeichnungen sind beispielsweise Patienteninformation, Packungsbeilage, Beipackzettel oder Gebrauchsinformation.